Henrik und Emanuel Moor Stiftung
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Henrik und Emanuel Moor StiftungDie Henrik und Emanuel Moor Stiftung wurde am 2. Juni 2013 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt und untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberbayern.Der Stiftungszweck besteht darin, das künstlerische Oeuvre der beiden zu ihren Lebzeiten bekannten Brüder Henrik Moor (1876-1940), Maler, und Emanuel Moór (1863-1931), Komponist, zu pflegen, zu fördern und lebendig zu halten. Ihre Entstehung geht auf zwei fiduziarische Stiftungen zurück:
1. Anita Moor Stiftung: sie widmete sich dem künstlerischen Werk des Malers Henrik Moor und wurde 1994 von dessen Tochter Anita als
unselbständige Stiftung in Treuhänderschaft der Kester-Haeusler-Stiftung (Fürstenfeldbruck) gegründet, welche mit einer substantiellen Zuwendung
zum Stiftungskapital zur Erstausstattung beitrug. 2. Emanuel und Henrik Moor Stiftung: sie widmete sich hauptsächlich dem Werk des Komponisten und Erfinders Emanuel Moór und wurde 2007 von Herbert und Hildegard Moor anläßlich ihres 85. bzw. 75. Geburtstages zur Erinnerung an ihren Onkel und Vater errichtet, ebenfalls als unselbständige Stiftung, in Treuhänderschaft der Kester-Haeusler Stiftung. Im Verlauf zahlreicher Stiftungsaktivitäten sowie durch bessere Möglichkeiten der gemeinsamen Betreuung der von Henrik und Emanuel hinterlassenen Kunstwerke erschien die Zusammenlegung beider Stiftungen in eine selbständige rechtsfähige Stiftung sinnvoll, die nun den Namen Namen Henrik und Emanuel Moor Stiftung trägt. Dies wurde ermöglicht durch Zuwendungen von Frau Erika Christl Greim-Schwemmle in den Kapitalstock der neuen Stiftung, im Einklang mit dem Interesse ihres verstorbenen Mannes Walter Schwemmle, aus dessen Sammlung bereits zu Lebzeiten Werke von Henrik Moor an die Anita Moor Stiftung gegangen sind. Damit verhalf Frau Christl Greim-Schwemmle der Stiftung zu ihrer Rechtfähigkeit und zu tragfähiger Perspektive.
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